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   OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14   

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https://dejure.org/2014,15715
OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14 (https://dejure.org/2014,15715)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2014 - 4 B 72/14 (https://dejure.org/2014,15715)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2014 - 4 B 72/14 (https://dejure.org/2014,15715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 36 Abs. 5; VwGO § 123; SächsFlüAG § 3
    Gemeinderat, Tagesordnung, Befassungskompetenz, Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89

    'Atomwaffenfreie Zone' München

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14
    Als Angelegenheiten, deren Wahrung und Förderung sich die Gemeinde zur Aufgabe machen kann, kommen alle ortsbezogenen Interessen und Bedürfnisse der Gemeindebürger in Betracht; die Gemeinde, die sich einer solchen durch ortsbezogene Bedürfnisse und Interessen gekennzeichneten Angelegenheit annimmt, macht sie dadurch zu ihrer Aufgabe (BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 1990 - 7 C 37/89 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 B 311/10

    Einstweilige Anordnung, Eintragung in Architektenliste, Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 B 311/10 - Rn. 2 m. w. N.) und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 - Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.05.2011 - 2 B 273/09

    Aufnahme in den Krankenhausplan, einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 B 311/10 - Rn. 2 m. w. N.) und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 - Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.04.2021 - 4 B 193/21

    Materielles Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters, ; Stadtrat, ;

    Ein weitergehendes materielles Vorprüfungsrecht, etwa hinsichtlich einer ausreichenden Bestimmtheit des begehrten Tagesordnungspunkts, steht ihm grundsätzlich nicht zu (SächsOVG, Beschl. v. 28. April 2014 - 4 B 72/14 -, juris Rn. 6; Sponer, in: Sponer u. a., Kommunalverfassungsrecht Sachsen, Stand: 8/2019, § 36 SächsGemO, Erl. 8.).

    Sie ist weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. April 2014 - 4 B 72/14 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - juris Rn. 19 ff., m. w. N.).

  • VG Freiburg, 17.05.2021 - 4 K 1478/21

    Recht auf Absetzung eines Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung einer

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. statt vieler Sächs. OVG, Beschl. v. 28.04.2014 - 4 B 72/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21

    Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz

    Ein weitergehendes materielles Vorprüfungsrecht, etwa hinsichtlich einer ausreichenden Bestimmtheit des begehrten Tagesordnungspunkts, steht ihm grundsätzlich nicht zu (SächsOVG, Beschl. v. 28. April 2014 - 4 B 72/14 -, juris Rn. 6; Sponer, in: Sponer u. a., Kommunalverfassungsrecht Sachsen, Stand: 8/2019, § 36 SächsGemO, Erl. 8.).
  • VG Koblenz, 23.01.2018 - 1 K 759/17

    Thema "Mittelrheinbrücke" muss auf die Tagesordnung des Kreistags des

    zugrunde liegenden Beschlussvorschlags bzw. einzelner Sachanträge nicht an (vgl. Sächs.OVG, Beschl. v. 28.04.2014 - 4 B 72/14 -, juris, Rn. 6).
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